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Rechte zu - Texte kopieren und verwenden


Copyrights bei Texten, z.B. für Facebook, Arbeiten usw.
(Erstellt mit der Unterstützung durch KI)


Unterschied von Texten, die mit Suchmaschinen auch mit KI Verwendung erstellt wurden.
Zum Thema Zitatrecht
zu Facebook


Nicht erst mit KI nutzen viele Texte anderer, um sie unter eigenem Namen zu veröffentlichen. Doch wie ist das, wenn man z.B. Texte kopiert, diese für Beiträge oder Antworten auf sozialen Medien wie Facebook benutzt?

Ich habe das zusammengestellt, da ich aber nicht Recht studiert habe, kann es Fehler beinhalten, für die ich jede Haftung ablehne, es soll nur als Informationen dienen.


KI-Bilder sich momentan noch nicht Copyright geschützt. Hast du schon Texte für Facebook erstellt, andere erstellen und damit Bücher usw., wie sieht das also mit Texten aus, die du, ChatGPT oder andere Programme erstellen?

Kurz gesagt: In der Schweiz (und in fast allen anderen Ländern) sind KI‑Texte nicht urheberrechtlich geschützt, weil das Gesetz verlangt, dass ein Werk von einem Menschen geschaffen wird.
Das bedeutet: Reiner KI‑Output hat keinen eigenen Copyright‑Schutzdeine Nutzung davon ist völlig legal.
Quelle: Schweizer Urheberrecht verlangt eine „persönliche geistige Schöpfung eines Menschen“.
swiss-ai-experts.ch/urheberrecht-und-ki-in-der-schweiz-stand-11-2025/



Wie das Urheberrecht KI‑Texte behandelt

🇨🇭 Schweiz

  • Das Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) schützt nur Werke, die von einem Menschen stammen.
  • KI‑generierte Inhalte gelten nicht als „persönliche geistige Schöpfung“ und sind daher nicht geschützt.
  • Konsequenz:
    • Du darfst KI‑Texte frei nutzen, veröffentlichen, bearbeiten, verkaufen.
    • Niemand kann Copyright auf den reinen KI‑Output beanspruchen.

🇪🇺 EU & 🇺🇸 USA (kurz)

  • Auch dort gilt: Nur menschliche Kreativität ist schutzfähig.
  • KI‑Output ist gemeinfrei, sofern nicht ein Mensch kreativ eingegriffen hat.


 

Was bedeutet das für Facebook‑Posts, Bücher, Webseiten?

1️⃣ Wenn der Text vollständig von KI stammt

Kein Copyright.
Du darfst ihn verwenden, aber andere dürften ihn theoretisch auch kopieren.

2️⃣ Wenn du den Text bearbeitest, strukturierst, kreativ ergänzt

→ Dann entsteht ein menschlicher Anteil, der geschützt sein kann.
Beispiel:

  • KI liefert Rohtext
  • Du formulierst um, kombinierst, strukturierst, entwickelst eigene Ideen
    → Dann kann dein Anteil urheberrechtlich geschützt sein.

3️⃣ Kommerzielle Nutzung

Völlig erlaubt. Viele veröffentlichen Bücher, Blogs, Social‑Media‑Posts, Newsletter usw. mit KI‑Unterstützung.


Wichtige praktische Konsequenzen

✔ Du darfst KI‑Texte ohne Lizenz nutzen

Keine Gebühren, keine Rechte Dritter.

✔ Du darfst KI‑Texte veröffentlichen und verkaufen

Auch als Buch, Kurs, Webseite, Werbung.

✔ Du kannst deine Bearbeitung schützen

Wenn du kreativ genug eingreifst.

✖ Du kannst nicht verhindern, dass andere denselben KI‑Output nutzen

Weil er nicht geschützt ist.



ACHTUNG. Da KI auf vorhandene Texte zurückgreift, kann es sein, dass eine Meldung kommt das sie diesen nicht wörtlich übernehmen darf. Aber auch ohne, ist es immer besser, KI anzuweisen, Copyright freie Texte zu verwenden, da das einfache Anfügen des Urhebers als Bemerkung nicht genügt.

Abgeklärte habe ich das mit Korantexten als Beispiel, da das bei Facebook oft ein Thema ist (ich bin kein Muslim), auch wenn man einen Beitrag nicht mag, aber mit Fakten antworten möchte:

Viele Menschen denken bei KI‑Texten nur an „frei nutzbar“, aber sobald man bestehende geschützte Texte einmischt (z. B. Koranübersetzungen, Bibelübersetzungen, moderne Literatur, wissenschaftliche Werke), gelten wieder die ganz normalen Urheberrechtsregeln.

Ich fasse dir das sauber und praxisnah zusammen

Darf man KI‑Texte rechtlich bedenkenlos nutzen?

Ja.
Reiner KI‑Output ist nicht urheberrechtlich geschützt, weil kein Mensch Urheber ist.
→ Du darfst ihn frei verwenden, veröffentlichen, verkaufen.

ABER:
Sobald du KI bittest, geschützte Texte zu zitieren, zu kopieren oder zu übersetzen, gelten die normalen Copyright‑Regeln.
Beispiel:

  • „Schreibe mir Sure 1 aus der Koranübersetzung von XY“ → nicht erlaubt, wenn die Übersetzung geschützt ist.
  • „Schreibe mir eine Zusammenfassung der Sure 1“ → erlaubt, weil Zusammenfassungen keine geschützten Formulierungen kopieren.

2️⃣ Wie ist das mit religiösen Texten wie dem Koran?

Der arabische Originaltext des Korans ist gemeinfrei, weil er uralt ist.
Aber:

  • Moderne Übersetzungen sind urheberrechtlich geschützt.
  • Schutzdauer: 70 Jahre nach dem Tod des Übersetzers.

Das gilt für alle Religionen:

  • Bibelübersetzungen
  • Talmud‑Übersetzungen
  • Bhagavad‑Gita‑Übersetzungen
  • usw.

Konsequenz:
Du darfst KI nicht bitten, geschützte Übersetzungen zu reproduzieren.
Du darfst aber Zusammenfassungen, Paraphrasen oder eigene Formulierungen nutzen

Anmerkungen. Originaltexte der Übersetzung von Max Henning des Korans sind über 70 Jahre alt und können frei genutzt werden, aber bearbeitete Texte durch andere sind wieder neu geschützt!


1) Checkliste: Wie du KI‑Texte immer rechtssicher nutzt

✔ A) KI‑Texte sind frei nutzbar

  • Reiner KI‑Output ist nicht geschützt.
  • Du darfst ihn veröffentlichen, verkaufen, bearbeiten.

✔ B) Geschützte Texte nie wörtlich übernehmen

  • Moderne Übersetzungen, Kommentare, wissenschaftliche Texte, Romane usw. sind geschützt.
  • KI darf sie nicht wörtlich reproduzieren.

✔ C) Zusammenfassungen, Paraphrasen, Interpretationen sind erlaubt

  • Solange die Formulierungen neu sind.
  • Inhalt ≠ Formulierung.
    Inhalte sind frei, Formulierungen sind geschützt.

✔ D) Alte Texte (70+ Jahre nach Tod des Autors) sind frei

  • Dann darfst du sie vollständig nutzen, bearbeiten, modernisieren.

✔ E) Eigene Bearbeitung kann geschützt sein

  • Sobald du kreativ strukturierst, kommentierst, formulierst.



2) Wie du religiöse Texte rechtssicher zitierst

✔ Originaltexte uralter religiöser Schriften

→ Immer gemeinfrei
(z. B. arabischer Koran, hebräische Bibel, Sanskrit‑Texte)

✔ Moderne Übersetzungen

→ Geschützt bis 70 Jahre nach Tod des Übersetzers.

✔ Erlaubt:

  • Zusammenfassungen
  • Paraphrasen
  • Interpretationen
  • Vergleiche
  • Eigene moderne Übertragungen

✖ Nicht erlaubt:

  • Längere wörtliche Zitate aus geschützten Übersetzungen
  • KI bitten, geschützte Übersetzungen zu reproduzieren
  • „Schreibe mir Sure 1 nach Max Henning“ (wenn geschützt)



3) Beispiele für rechtssichere Formulierungen

✔ Erlaubt

  • „Fasse Sure 1 in eigenen Worten zusammen.“
  • „Schreibe eine moderne Interpretation von Sure 1.“
  • „Erkläre die Bedeutung von Vers X.“
  • „Formuliere eine zeitgemässe Übertragung, ohne geschützte Übersetzungen zu kopieren.“

✖ Nicht erlaubt

  • „Gib mir die Übersetzung von Max Henning.“ (Anmerkung: KI könnte sich auf neu erstellte angepasste Texte beziehen, da nicht ungeschützte Texte verlangt wurden).
  • „Zitiere die ersten 20 Verse aus der Übersetzung von XY.“

 



Jetzt zum konkreten Beispiel: Max Henning

Max Henning (1861–1927) ist seit 1997 gemeinfrei, weil 70 Jahre nach seinem Tod vergangen sind.

👉 Das bedeutet: Seine Koranübersetzung ist vollständig frei nutzbar.

Du darfst:

✔ Den Originaltext vollständig verwenden

Keine Einschränkungen.

✔ Den Text modernisieren

Du darfst ihn sprachlich anpassen, aktualisieren, vereinfachen, kommentieren.

✔ Den Text umschreiben oder neu strukturieren

Du kannst Absätze neu ordnen, Zwischenüberschriften einfügen, veraltete Begriffe ersetzen.

✔ Eine eigene moderne Version erstellen

Du darfst sogar eine „Beat‑Version“ der Henning‑Übersetzung machen.

✔ Den Text kommerziell nutzen

Buch, Webseite, Facebook, alles erlaubt.



Wie weit darfst du abändern?

Kurz gesagt: So weit du willst.

Da der Text gemeinfrei ist, darfst du:

  • einzelne Wörter modernisieren
  • ganze Sätze neu formulieren
  • veraltete Begriffe ersetzen
  • stilistische Anpassungen vornehmen
  • Kommentare hinzufügen
  • eine komplett neue Übertragung auf Basis des Originals erstellen

Du darfst sogar:

  • den Text stark kürzen
  • ihn poetisch umschreiben
  • ihn in moderne Alltagssprache übertragen
  • ihn als Grundlage für ein eigenes Werk nutzen

Es gibt keine rechtliche Grenze, solange du nicht behauptest, deine Version sei die Originalversion von Henning.

 

Ich gebe dir jetzt alles, was du wolltest — die Bestätigung, die drei zusätzlichen Punkte, und eine klare Anleitung, wie wir gemeinsam vorgehen können.


1) Darfst du mich um Originaltext von Max Henning bitten?

Ja.  — bei Max Henning darfst du mich tatsächlich um Originaltext bitten, weil seine Koranübersetzung seit 1997 gemeinfrei ist.
Das bedeutet: Ich darf dir wörtliche Abschnitte daraus wiedergeben und du darfst sie frei verwenden, bearbeiten, modernisieren, veröffentlichen.
Max Henning starb 1927 → Schutzdauer 70 Jahre → seit 1997 ist seine Übersetzung gemeinfrei.

Und ja: Ich kann dir dann eine moderne Version eines Abschnitts erstellen.

Das bedeutet:

  • Ich darf dir wörtliche Auszüge geben.
  • Du darfst sie frei nutzen (privat, öffentlich, kommerziell).
  • Du darfst sie beliebig modernisieren.
  • Du darfst daraus eigene Werke machen.

Es gibt keinerlei rechtliche Einschränkungen.


🧭 2) Wie weit darfst du Henning modernisieren?

So weit du willst.

Gemeinfrei bedeutet:

  • Du darfst einzelne Wörter ersetzen
  • Du darfst ganze Sätze neu formulieren
  • Du darfst veraltete Begriffe aktualisieren
  • Du darfst den Stil komplett verändern
  • Du darfst kommentieren, kürzen, erweitern
  • Du darfst eine eigene moderne Übersetzung daraus machen
  • Du darfst sie sogar komplett neu strukturieren

Es gibt keine Grenze, solange du nicht behauptest, deine Version sei das unveränderte Original.

Anmerkung:
- Die Originaltexte ohne KI zu finden ist schwierig da es scheinbar keine Klare Website mit den Texten gibt.
- Koranverse dienen hier nur als Beispiel. Weiteres dazu weiter unten.

BITTE: Auch wenn die Texte frei verwendbar sind und so 1: 1 übernommen werden , ist es fair dies zu vermerken:
- Die Quellenangabe:
(Quelle: Koran - Übersetzung von Max Henning)
Facebook


Facebook und Co:

Die Annahme, dass die nicht-kommerzielle Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten auf Plattformen wie Facebook automatisch erlaubt ist, ist falsch. Die Absicht, kein Geld zu verdienen, schützt nicht vor einer Urheberrechtsverletzung. 

Hier sind die wichtigsten Punkte zur Nutzung von Übersetzungen in einem Facebook-Beitrag:

  • Keine kommerzielle Absicht ist irrelevant: Das Urheberrecht gibt dem Rechteinhaber die ausschließliche Kontrolle darüber, wo und wie sein Werk genutzt wird, unabhängig davon, ob der Nutzer damit Geld verdient oder nicht.
  • Öffentliche Wiedergabe: Ein Facebook-Post ist eine öffentliche Wiedergabe des Inhalts. Dafür benötigt man grundsätzlich die Erlaubnis des Urhebers bzw. Verlags der Übersetzung.
  • Das Zitatrecht als Ausnahme: Die einzige legale Möglichkeit, urheberrechtlich geschützte Texte ohne Erlaubnis zu verwenden, ist das Zitatrecht (§ 51 UrhG in Deutschland).
    • Das Zitat muss einem Zweck dienen, z.B. zur Untermauerung der eigenen Argumentation oder als Beleg.
    • Das bloße Posten eines Verses, um ihn "schön" zu finden oder zu teilen, ohne einen inhaltlichen Bezug im eigenen Text herzustellen, erfüllt diesen Zweck in der Regel nicht.
    • Die Quelle (Übersetzer, Verlag, Titel) muss immer klar und deutlich angegeben werden.
  • Facebook-Nutzungsbedingungen: Auch die Nutzungsbedingungen von Facebook verbieten das Posten von Inhalten, die die geistigen Eigentumsrechte anderer verletzen. 


Zusammenfassend: Wenn Sie eine moderne, urheberrechtlich geschützte Übersetzung auf Facebook teilen möchten, sollten Sie sicherstellen, dass Sie entweder

  1. eine gemeinfreie Übersetzung verwenden,
  2. die Erlaubnis des Rechteinhabers haben oder
  3. die strenge(n) Regeln des Zitatrechts einhalten. 

Andernfalls riskieren Sie eine Abmahnung durch den Verlag oder Übersetzer, selbst wenn Sie keine kommerziellen Absichten haben. 

 Das sagt Facebook selber:
facebook.com/help/1020633957973118?locale=de_DE

  • Das Recht auf Urheberschaft und das Posten von Beiträgen auf Facebook
  • Fragen, die du dir vor dem Posten von Inhalten stellen solltest
  • Der Rights Manager und andere Tools zum Schutze der geistigen Eigentumsrechte
    sehr viel zum Lesen.

Urheberrecht bei META ( Facebook und co)
meta.com/de-de/help/policies/2202628709913826/

Meine Urheberrechte schützen
Für das Urheberrecht in der EU kann man:

  1. Den Text mit “all rights reserved” beschriften oder das ©-Symbol einfügen, am besten mit dem zufügen des Jahres, in dem man das Werk geschaffen hat.



Urheberrecht erlischt
In Deutschland erlischt das Urheberrecht an einer Übersetzung 70 Jahre nach dem Tod des Übersetzers. Da wir uns im Jahr 2026 befinden, sind alle Übersetzungen von Personen, die vor 1956 verstorben sind, gemeinfrei (Public Domain). 

Hier sind die für Sie am besten geeigneten gemeinfreien Übersetzungen:


1. Max Henning (gestorben 1927) 

Diese Übersetzung gilt unter Fachleuten bis heute als eine der genauesten und sprachlich flüssigsten Wiedergaben. Da Henning bereits 1927 verstarb, ist sein Text seit 1997 absolut frei nutzbar. 

  • Vorteil: Hohe inhaltliche Qualität und Seriosität für Ihre Widerlegungen.
  • Achtung: Es gibt moderne, „überarbeitete“ Ausgaben (z.B. von Reclam mit Annemarie Schimmel), bei denen die Überarbeitung geschützt sein kann. Nutzen Sie am besten den Originaltext von 1901. 


2. Lazarus Goldschmidt (gestorben 1950) 

Goldschmidt war ein bedeutender Orientalist. Seine Übersetzung ist seit 2021 gemeinfrei. 

  • Vorteil: Frei von Urheberrechten der Erben.
  • Nachteil: Der Stil ist teilweise veraltet und wird in manchen Rezensionen als weniger präzise für theologische Debatten kritisiert. 

3. Friedrich Rückert (gestorben 1866)

Rückert war ein berühmter Dichter und Sprachgelehrter. Seine Übertragung ist seit langem gemeinfrei. 

  • Besonderheit: Er hat den Koran poetisch übersetzt (mit Reimen).
  • Eignung: Weniger gut für sachliche, juristische Widerlegungen geeignet, da die poetische Form manchmal vom exakten Wortsinn abweicht. 


Anwendung im Facebook-Post (Beispiel mit Max Henning):

Wenn Sie eine gemeinfreie Übersetzung nutzen, entfällt das Risiko einer Urheberrechtsklage. Dennoch sollten Sie die Quelle für die Glaubwürdigkeit nennen:

„Widerlegung: Behauptung X stimmt nicht. Im Koran (Übers. Max Henning, 1901) heißt es in Sure Z: ‚...[Text]...‘. Damit ist bewiesen, dass...“


Wichtiger Hinweis zur Textfassung (Stand 2026):

Wenn man die Texte nutzen, darauf achten, dass es sich bei Henning um die Originalfassung von 1901 handelt. 

Viele gedruckte Ausgaben, die Sie heute kaufen können (z.B. von Reclam oder mit Kommentaren von Murad Hofmann), wurden sprachlich modernisiert. In diesen Fällen können die Verlage ein neues Urheberrecht auf die Bearbeitung (die sprachlichen Änderungen) beanspruchen. Die Texte auf Plattformen wie Projekt Gutenberg (Anmerkung, ich habe dort noch nicht gesucht) basieren jedoch in der Regel auf den alten, freien Originalen.


Suchen von Texten

Um eine copyrightfreie (gemeinfreie) Übersetzung eines Koranverses schnell zu finden, sollten Sie nach Werken suchen, deren Urheberrecht abgelaufen ist (in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Übersetzers) oder die explizit unter einer freien Lizenz veröffentlicht wurden.

1. Die schnellste Suchmethode

Suchen Sie gezielt nach den Namen bekannter gemeinfreier Übersetzer zusammen mit der Versnummer.

  • Suchbegriff-Beispiel: 
    Sure [Nummer]:[Vers] Max Henning 
    oder 
    Koran [Nummer]:[Vers] Lazarus Goldschmidt.
  • Warum diese Namen? Die Übersetzungen von Max Henning (1901) und Lazarus Goldschmidt (1916) sind im Jahr 2026 aufgrund ihres Alters sicher gemeinfrei. 

2. Zuverlässige Quellen für freie Texte

Anstatt Google-Suchergebnisse einzeln zu prüfen, nutzen Sie diese Plattformen für den direkten Zugriff:

  • Zeno.org: Enthält die vollständige Übersetzung von Max Henning. Sie können dort direkt nach Suren navigieren.
  • Projekt Gutenberg: Bietet ebenfalls historische, urheberrechtsfreie Texte des Korans an.
  • Islam.de (Koran-Sektion): Bietet oft gängige Übersetzungen an; prüfen Sie dort jedoch im Impressum, ob die Texte zur freien Weiterverwendung (z. B. unter CC-Lizenz) freigegeben sind.
  • Al-Nour Moschee PDF: Manche Moscheegemeinden stellen Übersetzungen (wie die von Frank Bubenheim) unter Hinweisen zur freien Vervielfältigung bei Quellenangabe online. 
    Anmerkung, ich habe beide noch nicht geprüft

Und bitte nochmals:
. Tipps zur Kennzeichnung

Selbst wenn ein Text gemeinfrei ist, ist es im wissenschaftlichen und seriösen Kontext üblich, die Quelle anzugeben:

  • Format: „Koran [Sure]:[Vers] (Übersetzung: Max Henning)“. 

Vorsicht: Moderne Übersetzungen wie die von M.A. Rassoul oder Frank Bubenheim werden oft online verbreitet, unterliegen aber unter Umständen noch dem Urheberrecht der Erben oder Verlage, sofern keine explizite Freigabe vorliegt. Für absolute Rechtssicherheit sind die oben genannten historischen Übersetzer die beste Wahl. 

Suchmachinentexte


ACHTUNG:

Es gibt einen Unterschied von Texten, die mit KI wie ChatGPT erstellt wurden oder durch Suchmaschinen auch mit KI Verwendung

Ja, Google Übersetzungen von Koranversen könnten einen eigenen Schutz haben, obwohl der Originaltext des Korans selbst nicht urheberrechtlich geschützt ist, da der Übersetzer eine eigenständige geistige Schöpfung leistet; aber die Übersetzungsqualität und Kreativität bestimmen den Schutz, wobei Google Translate oft eher maschinell und damit weniger schutzfähig ist, aber der menschliche Übersetzer des Originals hat Rechte an seiner Version, die Google womöglich nutzt. 

Warum Übersetzungen einen Schutz haben können:

  • Eigenständiges Werk: Eine Übersetzung gilt nach deutschem Urheberrecht (UrhG) als eigenständige Bearbeitung, wenn sie eine genügende eigene geistige Schöpfung darstellt, was den Übersetzer zum Urheber macht.
  • Maschinelle Übersetzung vs. menschliche Leistung: Während ältere, menschliche Übersetzungen (z. B. von Max Henning) Urheberrechtsschutz genießen können, sind maschinelle Übersetzungen wie bei Google Translate oft weniger kreativ und könnten einen schwächeren oder gar keinen eigenen Schutz genießen, da sie eher auf dem Original basieren. 

Der Koran selbst:

  • Der Originaltext des Korans ist als religiöses Werk und durch seine lange Geschichte nicht urheberrechtlich geschützt, aber er gilt als "unnachahmlich" (i'gāz) und seine komplexe Sprache ist göttlich, was eine perfekte Übersetzung unmöglich macht. 

Fazit für Google Translate:

  • Wenn Sie Google Translate verwenden, nutzen Sie eine maschinelle Übersetzung. Der Original-Korantext ist gemeinfrei, aber die spezifische Übersetzung von Google, die auf komplexen Algorithmen basiert, ist ein digitales Produkt von Google. Obwohl sie wahrscheinlich nicht so stark geschützt ist wie eine menschliche Übersetzung, unterliegt die Nutzung der Google Translate Dienste den Nutzungsbedingungen von Google. Die daraus resultierenden Übersetzungen können jedoch von menschlichen Übersetzungen unterschieden werden, die selbständig urheberrechtlich geschützt sind. 

Zitatrecht

 

Das Zitatrecht:

Das Problem Zitatrecht: Es werden oft Beiträge mit Koranversen (Übersetzungen) erstellt, wenn ich nun den Vers ganz oder zusätzliche Verse verwende, um eine Lüge zu widerlegen, wie muss ich das nach dem Zitatrecht formulieren? Reicht z.B. meine>Meinung dazu?

……………..

Das reine Äußern einer Meinung reicht rechtlich oft nicht aus, um das Zitatrecht (§ 51 UrhG) zu erfüllen. Damit die Nutzung einer geschützten Übersetzung auf Facebook legal ist, muss das Zitat eine Belegfunktion erfüllen. 

Die drei Säulen für ein legales Zitat:

  1. Zitatzweck (Belegfunktion): Sie dürfen den Text nicht nur "posten", sondern müssen sich inhaltlich damit auseinandersetzen. Wenn Sie eine Lüge widerlegen, dient der Vers als Beweis für Ihre Argumentation. Eine bloße Meinung wie "Ich finde diesen Vers passend" reicht meist nicht; Sie müssen erklären, warum dieser spezifische Vers die Lüge entlarvt.
  2. Umfang: Zitieren Sie nur so viel, wie für Ihre Widerlegung absolut notwendig ist. Ganze Kapitel zu posten, wenn nur zwei Sätze relevant sind, ist oft nicht durch den Zitatzweck gedeckt.
  3. Quellenangabe: Ein Zitat ohne exakte Quelle gilt rechtlich als Plagiat oder Urheberrechtsverletzung. 

So formulieren Sie es richtig:

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte Ihr Beitrag wie folgt aufgebaut sein:

  • Eigene Einleitung: "Behauptung X ist falsch, da der Koran in Sure Y deutlich etwas anderes sagt..."
  • Das Zitat: In Anführungszeichen setzen, um es vom eigenen Text abzugrenzen.
  • Die Quellenangabe: Direkt am Ende des Zitats müssen Sie den Übersetzer (Urheber der Sprachfassung) und die Stelle (Sure/Vers) nennen.
    • Beispiel: „Hier steht der Text der Übersetzung.“ (Max Henning, Koranübersetzung, Sure 2:190).
  • Eigene Erörterung: Erklären Sie danach kurz, wie der Vers die Lüge widerlegt. 

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie eine gemeinfreie Übersetzung (z. B. Lazarus Goldschmidt, verstorben vor >70 Jahren) verwenden, entfällt der Urheberrechtsschutz der Übersetzung komplett, und Sie müssen lediglich aus religiöser/ethischer Sicht korrekt zitieren, nicht aber aus urheberrechtlicher. 

Hier ist ein Beispiel für einen Facebook-Beitrag, der das Zitatrecht korrekt anwendet, um eine falsche Behauptung zu widerlegen.

Beispiel-Beitrag:

Thema: Widerlegung der Behauptung, der Koran erlaube grundlose Gewalt.

Dein Text:
Aktuell wird oft behauptet, der Koran würde Gewalt gegen jeden Unschuldigen fordern. Diese Darstellung ist faktisch falsch und ignoriert den Kontext der Verteidigung, der im Text klar definiert ist.

Das Zitat:
„Und kämpft auf dem Weg Allahs gegen diejenigen, die gegen euch kämpfen, aber begeht keine Übertretung. Gewiss, Allah liebt nicht die Übertreter.“

Die Quellenangabe:
(Quelle: Übersetzung von Frank Bubenheim und Dr. Nadeem Elyas, Sure al-Baqara 2:190)

Deine Erörterung:
Dieser Vers belegt eindeutig, dass Kampfhandlungen nur defensiv („gegen diejenigen, die gegen euch kämpfen“) legitimiert sind und jede Form der „Übertretung“ (Angriffe auf Unschuldige) ausdrücklich verboten wird. Die Behauptung einer generellen Gewaltaufforderung ist damit widerlegt.

Das Urheberrechtsgesetz erlaubt die Benutzung eines Werks ohne Zustimmung des Urhebers:

 prigge-recht.de/zitate-wann-sind-sie-zulaessig

Warum ist das rechtlich sicher?

  1. Belegfunktion: Das Zitat ist kein Selbstzweck, sondern stützt deine sachliche Argumentation gegen die Lüge.
  2. Abgrenzung: Durch die Anführungszeichen ist klar erkennbar, was dein eigener Text und was das fremde Werk (die Übersetzung) ist.
  3. Vollständige Quelle: Du nennst die Namen der Übersetzer (Bubenheim/Elyas). Das ist entscheidend, da diese Übersetzung urheberrechtlich geschützt ist.
  4. Verhältnismäßigkeit: Du nutzt nur den einen Vers, der für das Argument nötig ist, statt eine ganze Seite zu kopieren.

Wichtiger Tipp für 2026: Nutzen Sie für solche Beiträge bevorzugt die Bubenheim-Übersetzung oder die von Max Henning (in der überarbeiteten Version), da diese im deutschsprachigen Raum als Standardwerke gelten, aber nennen Sie zur Sicherheit immer die Namen der Übersetzer, um Urheberrechtsansprüche der Verlage zu vermeiden.


5. Abgrenzung zur freien Nutzung

Damit das Zitatrecht nicht zu einer Aushöhlung des Urheberrechts führt, gibt es klare Grenzen:

  • Der Zitatzweck muss klar erkennbar sein.
  • Die Quelle muss angegeben werden.
  • Das Zitat darf nicht bloß zur Illustration dienen.

ratgeberrecht.eu/aktuell/das-zitat-im-urheberrecht

Quellenangaben und Zitate in wissenschaftlichen Texten

schreiben.zentrumlesen.ch/stud_zitieren_quellenverzeichnis_literatur.cfm

Dürfen Zitate berühmter Persönlichkeiten auf Facebook und Co. veröffentlicht werden?
wbs.legal/urheberrecht/duerfen-zitate-beruehmter-persoenlichkeiten-auf-facebook-und-co-veroeffentlicht-werden-17656/


Weitere Links zum Thema

ige.ch/de/etwas-schuetzen/urheberrecht/ein-werk-nutzen/urheberrecht-im-internet 
«in der Schweiz»
Sowohl das Hinaufladen (Upload) wie das Herunterladen (Download) von Inhalten wie Texte, Bilder oder Musik sind urheberrechtlich relevante Handlungen.
Das Herunterladen oder Streaming für den Privatgebrauch ist gesetzlich erlaubt. Dies gilt selbst dann, wenn Sie von illegalen Quellen herunterladen. Letzteres steht zwar nicht ausdrücklich im Gesetz, scheint aber heute unbestritten zu sein. Das Hochladen von Werken gehört hingegen nicht zum gesetzlich erlaubten Privatgebrauch. Auch dann nicht, wenn Sie die Werke auf einer persönlichen Website veröffentlichen, zum Beispiel auf Ihrer Facebook-Seite, oder wenn Sie Filesharing-Netzwerke nutzen. Ob mit der Nutzung Gewinnabsichten verfolgt werden oder nicht, spielt keine Rolle.

Max Henning wikipedia.org/wiki/Max_Henning

projekt-gutenberg.org/autoren/namen/henning.html

die-besten-aller-zeiten.de/buecher/religion/koranuebersetzungen.html

quranplayer.com/ ohne Copyright?

 

 

 

 

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